IPZV Pferdeführerschein
Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular direkt bei uns und zusätzlich über die Internetseite des IPZV.
Sie erhalten eine Bestätigungs E-Mail für die verbindliche Anmeldung vom Gestüt Auchtert.
Vor Lehrgangsbeginn erhalten Sie einen Link für die Theorieunterlagen. Desweiteren sind mitzubringen:
Schreibunterlagen für den theoretischen Unterricht (ältere Aufzeichnungen sind nützlich), die Theorieunterlagen ausgedruckt,
Reitkleidung und Laufschuhe (für die Bodenarbeit)
Ordentliche Reitkleidung für die Prüfung (Turnierkleidung nicht erforderlich)
Pferdeführerschein in 3 Teilen
TEIL 1:
19.02.2025 online als Zoom Meeting. Der Kurs beginnt um 18 Uhr mit dem Einführungsgespräch und dann geht es mit den ersten theoretischen Einheiten weiter. Alle Teilnehmer erhalten den Zoom-Link spätestens 2 Stunden vor Kursbeginn.
TEIL 2:
26.02.2025 online als Zoom Meeting. Der Kurs beginnt um 18 Uhr mit dem Einführungsgespräch und dann geht es mit den ersten theoretischen Einheiten weiter. Alle Teilnehmer erhalten den Zoom-Link spätestens 2 Stunden vor Kursbeginn.
TEIL 3:
07. – 09.03.2025 Der Lehrgang beginnt am angegebenen Tag um 9:30 Uhr. Anreise mit eigenem Pferd frühstens am Vortag ab 15 Uhr. Es ist möglich den Kurs und die Prüfung mit einem Leihpferd zu absolvieren. Die Einteilung der Pferde erfolgt nach Abpsrache.
1.1 IPZV Pferdeführerschein Umgang für junge Reiter Im Lehrgang zum Pferdeführerschein lernt der junge Reiter viel über das Islandpferd, dessen Unterbringung und Versorgung und den Umgang mit ihm in alltäglichen Situationen. Er erfährt vieles über das Verhalten von Pferden und übt das Führen des Pferdes unter Sicherheitsaspekten in praxisbezogenen Aufgabenstellungen. So trägt der IPZV Pferdeführerschein für Kinder zu einer fundierten Ausbildung von jungen Pferdefreunden bei. Er fördert den verantwortungsvollen Umgang mit dem Pferd. A Zulassungsvoraussetzungen Der Bewerber muss im laufenden Kalenderjahr mindestens 8 Jahre und darf höchstens 15 Jahre alt werden. Er muss vor der Prüfung mindestens an einem 3 1/2-tägigen Vorbereitungskurs oder an 16 UE teilgenommen haben. Die Prüfung findet im Anschluss statt. B Lehrgangsleiter IPZV-Ausbilder, IPZV-Trainer A, IPZV-Trainer B, IPZV-Trainer C C Anforderungen Die Prüfung besteht aus 4 Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind. In der Prüfungsgestaltung wird das Alter der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt. Teil I: Theoretische Prüfung Das Theoriegespräch wird an praktischen Beispielen mit Demonstrationsmaterialien am Pferd, am Putzplatz und im Stall durchgeführt. Inhalte: Das Islandpferd, seine Herde, Pferdeverhalten, Farben, Putzen und Führen, Unterbringung und Versorgung, Gesunderhaltung Teil II: Praktische Prüfung a) Umgang mit dem Pferd und Pferdepflege: Kontaktaufnahme zum Pferd, Einfangen, Aufhalftern und Holen des Pferdes, Führen, Anbinden, Putzen, Hufe auskratzen, Kontrolle des Pferdes b) Bodenarbeit 1: Bodenarbeitsaufgabe: Führen auf der linken Hand am Halfter mit Strick im Schritt und Trab oder Tölt, Wenden, Halten, Slalom (s. Musteraufgabe) c) Bodenarbeit 2: Das Pferd in zwei Alltagssituationen auf dem Hofgelände führen: 1. Begegnung mit einem Radfahrer, 2. Begegnung mit anderen Pferden D Prüfungskommission Die Prüfungskommission besteht aus dem Lehrgangsleiter und einem API-Prüfer (Ausbilder, Trainer A, B oder C) E Allgemeine Hinweise In der Bodenarbeit müssen Handschuhe getragen werden. Es werden keine Noten vergeben. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Nicht bestandene Prüfungsteile können wiederholt werden.
1.2 IPZV Pferdeführerschein Umgang Aufgabe des Vorbereitungslehrgangs zum IPZV Pferdeführerschein Umgang ist, dem Teilnehmer Handlungskompetenz zum sicheren und passenden Umgang mit dem Pferd in alltäglichen Situationen zu vermitteln. Dabei werden grundlegende Kenntnisse des Pferdeverhaltens erarbeitet und das Führen des Pferdes unter Sicherheitsaspekten in praxisbezogenen Aufgabenstellungen geübt. Der Lehrgang zum IPZV Pferdeführerschein Umgang vermittelt ein Grundverständnis zu den Themenbereichen Umgang, Gesundheit, Haltung und Fütterung des Pferdes und trägt so zu einer fundierten Ausbildung von Pferdefreunden bei. Der IPZV Pferdeführerschein Umgang fördert den verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit dem Pferd. A Zulassungsvoraussetzungen Der Bewerber muss im laufenden Kalenderjahr mindestens 12 Jahre alt werden. Er muss vor der Prüfung an einem mindestens 4-tägigen Vorbereitungskurs oder an 30 UE teilgenommen haben. Die Prüfung findet im Anschluss statt. B Lehrgangsleiter IPZV-Ausbilder, IPZV-Trainer A, IPZV-Trainer B, IPZV-Trainer C. Die Lehrgangsleiter sind verpflichtet, in Vorbereitung auf die Lehrgangsdurchführung eine entsprechende Aus-/Fortbildung nachzuweisen. C Anforderungen Die Prüfung besteht aus fünf Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind. Teil I: Theoretische Prüfung: mündliche Prüfung Verhaltensgerechter Umgang mit dem Pferd, Bodenarbeit, Pferdeverhalten, Identifikation von Pferden, Grundlagen der Anatomie, Sicherheit und Unfallverhütung, Fütterung, Pferdepflege, Pferdegesundheit, wesentliche Erkrankungen, Kenntnisse über Impfungen und Wurmkuren, Erste – Hilfe – Maßnahmen, Pferdeweide, Auslauf, Stallarten, Tierschutz Teil II: Praktische Prüfung a) Umgang mit dem Pferd und Pferdepflege: Kontaktaufnahme zum Pferd, Einfangen, Aufhalftern und Holen des Pferdes, Führen, Anbinden, Putzen, Hufe auskratzen, Kontrolle des Pferdes b) Bodenarbeit: Vorführen des Pferdes für den Tierarzt (Vorführen im Schritt und im Trab analog zu einer Lahmheitsuntersuchung) und Bodenarbeitsaufgabe: Führen auf beiden Händen, in Schritt und Trab oder Tölt, Wenden, Hinterher gehen lassen, Halten, rückwärts treten lassen (s. Musteraufgabe) c) Bodenarbeit: Alltagssituationen im öffentlichen Raum wie zum Beispiel Führen zur Weide, Begegnungen mit Fahrzeugen wie Traktoren, mit Radfahrern, mit Fußgängern, mit anderen Pferden und anderen Tieren, Heranführen an unbekannte Gegenstände d) Verladen D Prüfungskommission Die Prüfungskommission besteht aus 2 API-Prüfern (Ausbilder, Trainer A, B oder C), beide Prüfer müssen durch FN und IPZV zum Abnehmen der Prüfung zum Pferdeführerschein Umgang berechtigt sein. E Allgemeine Hinweise In der Bodenarbeit müssen Handschuhe getragen werden. An den Stationen a), b) und/oder d) der praktischen Prüfung können bis zu 2 oder 3 Fragen pro Teilnehmer zu den entsprechenden Theoriethemen an praktischen Beispielen mit Demonstrationsmaterialien am Pferd abgefragt werden. Es werden keine Noten vergeben. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden, wobei alle Stationen zu wiederholen sind. Der IPZV Sachkundenachweis Pferdehaltung ersetzt den IPZV PferdeführerscheinUmgang.
Kosten:
Die Lehrgangskosten verstehen sich zzgl. Pferdeunterbringung
280€
Leihpferd nach Absprache 50€
Zzgl. der IPZV-Bearbeitungsgebühren und IPZV-Prüfungsgebühr, die vom IPZV erhoben werden
Kosten pro Pferd pro Tag
Selbstversoger: 15€
Vollservice: 25€
SV + 1x Füttern* 17,00 €
SV + 2x Füttern* 19,00 €
*Das Füttern wird vom Gestüt Auchtert übernommen
Allgemeine Hinweise
Die Prüfung muss Prüfungscharakter haben, gepflegte Reitkleidung der Prüflinge. Die Ausrüstung der Pferde sollte sicher und in Ordnung sein. Es werden keine Noten vergeben. Im Abschlussgespräch mit den Prüflingen wird ein Bestehen oder Nichtbestehen erläutert.
Die Prüfung besteht aus dem theoretischen und dem praktischen Teil.
Das Prüfungsergebnis lautet bestanden oder nicht bestanden.
Die Unterbringung der Pferde erfolgt auf dem Gestüt Auchtert in Einzelboxen. Ich bestätige, dass mein Pferd gegen Influenza geimpft ist und einen aktiven Schutz hat! Es wird versichert, dass das Pferd ausreichend haftpflichtversichert ist, gesund ist und aus einem gesunden Bestand kommt.
Für den Lehrgang und die Prüfung gelten die Bestimmungen der IPO, Teil API, der gültigen IPO sowie ggf. die IPO-Ergänzungen.
Die Teilnahme am Lehrgang und an der Prüfung sowie die Unterbringung der Pferde geschehen auf eigene Gefahr. Der Reiter/Besitzer bleibt während des gesamten Lehrganges und der Prüfung Tierhüter gemäß & 834 BGB. Der IPZV, der Lehrgangsleiter und die Prüfer schließen, soweit gesetzlich zulässig, schließt jede Haftung aus
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne jederzeit zur Verfügung.